Den Amtsgerichten sind zahlreiche Aufgaben zugewiesen. Sie befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.

Darüber hinaus sind sie im Rahmen der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit für viele Dinge zuständig, die zu unserem täglichen Leben gehören. Die Stichworte hierzu reichen von Adoption über Betreuung, Grundbuch, Handelsregister, Kirchenaustritt, Nachlasssachen bis hin zu Vereinsgründung und Vormundschaft. Betreffend das Handelsregister und Vereinsregister gibt es häufig eine Konzentration dieser Aufgaben auf einzelne Amtsgerichte.

Sie können sich zu den Geschäftsstellenbediensteten durch die Telefonzentrale (02521 9351-0) verbinden lassen oder sich des unter Service aufzufindenden Telefonverzeichnisses bedienen. Mit den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Beckum werden Sie durch die jeweils zuständigen Geschäftsstellenbediensteten verbunden.

Weitere Zweige der Justiz sind die Gerichtsvollzieher und der Ambulante Soziale Dienst.

Das Amtsgericht Beckum tätigt keine Ausbildung zur/zum Justizbeschäftigten.  

Möchten Sie die Hilfe der für das Schiedsamt tätigen Schiedspersonen in Anspruch nehmen, so bedienen Sie sich der nachfolgenden Übersicht.