Königl. Amtsgericht Beckum (2)

Als selbstständiges Gericht existiert das Amtsgericht Beckum seit dem 01.10.1879, dem Tag des Inkrafttretens der am 26.07.1876 erlassenen preußischen Verordnung, die in Ausführung des am 27.01.1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes ergangen ist. Das Amtsgericht war zunächst im Obergeschoss des Rathauses untergebracht. Das jetzige Gebäude, zunächst bestehend aus dem eigentlichen Amtsgerichtsgebäude und dem Richterwohnhaus – ist in den Jahren 1916/1917 erbaut worden.

Ein Trakt des Gerichtes diente als Gefängnis. Der aufsichtführende Richter war zugleich Leiter der Justizvollzugsanstalt. Diese wurde im Jahre 1969 geschlossen. Der Gefängnistrakt ist jedoch baulich im wesentlichen unverändert erhalten geblieben. Von den ehemaligen Gefängniszellen werden heute drei Zellen als Vorführzellen und drei Zellen als Jugendarrestzellen genutzt.

In dem ehemaligen Richterwohnhaus sind im Jahre 1972 Büroräume eingerichtet worden. Gegen den heftigen Widerstand der Oelder Bevölkerung ist das dortige Gericht mit Wirkung vom 01.01.1977 aufgelöst und dessen Bezirk dem Amtsgericht Beckum zugeordnet worden. Zur Aufnahme der zusätzlichen Mitarbeiter errichtete man auf dem Gelände des Amtsgerichts einen Pavillion. Dieser wurde abgelöst durch das in unmittelbarer Nähe ehemalige AOK-Gebäude, das die Justiz im Jahre 1983 erwarb.

Der wenig glückliche Zustand, dass das Gericht auf drei verschiedene Gebäude verteilt war, wurde durch die Errichtung des Erweiterungsbaues, der Hauptgebäude und ehemaliges Richterwohnhaus verbindet, beseitigt. Der im Jahre 2005 fertiggestellte Erweiterungsbau wird allgemein als eine architektonisch gelungene  Verbindung zwischen „alt“ und „neu“ gelobt.