Den zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie aus der Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen ermitteln.
Der Amtsgerichtsbezirk wird in drei Gerichtsvollzieherbezirke aufgeteilt.
Vollstreckungsbezirk 1: OGV Voß
Vollstreckungsbezirk 2: OGV'in Thiele
Vollstreckungsbezirk 3: GV'in Hagedorn
Hinweis:
Für Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordern, ist der Gerichtsvollzieher zuständig, der nach dem Verteilungsplan mit der Amtshandlung zuerst befasst wird.
Der zuständige Gerichtsvollzieher für den Wohnsitz des Schuldners führt auch die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsräumen des Schuldners durch.
A) Örtliche Zuständigkeit
Die örtlichen Zuständigkeiten bzgl. der Städte Beckum, Oelde und Wadersloh können Sie durch Abfrage in der Adressdatenbank ermitteln.
B) Sachliche Zuständigkeit
Bezirk 1: Obergerichtsvollzieher Andreas Voß
Geschäftszimmer:
Neustr. 1, 59269 Beckum
Telefon: 02521/9009779
Fax: 02521/9009710
Handy: 0170/5537538
Amtssitz: Beckum
Sprechstunden
Montag und Mittwoch 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstkonto:
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE75400501500154032478
BIC: WELADED1MST
Bezirk 2: Obergerichtsvollzieherin Cornelia Thiele
Geschäftszimmer:
Oitrup 9, 59514 Welver
Telefon: 02384/960695
Fax: 02384/960698
Amtssitz: Beckum
Sprechstunden:
dienstags und donnerstags 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Neustr. 1, 59269 Beckum
Telefon: 0151/10448162
Dienstkonto:
Volksbank Hellweg eG
IBAN: DE66414601164300431901
BIC: GENODEM1SOE
Bezirk 3: Gerichtsvollzieherin Melanie Hagedorn
Geschäftszimmer:
Postfach 11 03 21, 48205 Warendorf
Telefon: 02581 9890187
Amtssitz: Beckum
Sprechstunden:
Rieckstr. 30, 59269 Beckum
dienstags und donnerstags 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstkonto:
Volksbank eG
IBAN:
DE45 4126 2501 6408 4522 00
C) Zustellungen
Sind in einer Sache Zustellungen an mehrere Empfänger zu bewirken, ist für die Zuständigkeit dieser Zustellungen der zuerst genannte Empfänger bzw. Drittschuldner maßgebend.
Zustellungen innerhalb des Amtsgerichtsbezirks:
Bzgl. Finanzamt Beckum:
bei
geraden Jahreszahlen Obergerichtsvollzieher Voß
im Verhinderungsfall Obergerichtsvollzieherin Thiele
ungeraden Jahreszahlen Obergerichtsvollzieherin Thiele
im Verhinderungsfall Obergerichtsvollzieher Voß
Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks bei
geraden Jahreszahlen Obergerichtsvollzieherin Thiele
im Verhinderungsfall Obergerichtsvollzieherin Voß
ungeraden Jahreszahlen Obergerichtsvollzieher Voß
im Verhinderungsfall Obergerichtsvollzieher Thiele
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für
- Zwangsräumungen
- die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
- Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.
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