Machen Sie sich ein Bild von unserer Einrichtung.
Sie erhalten die wichtigsten Informationen über das Gebäude und seine Historie. Zudem werden Hilfen für Personen mit Behinderungen ebenso dargestellt wie Erläuterungen zur Eingangskontrolle.
Hinweis
Das Amtsgericht Beckum trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu einzuschränken.
Zugang zum Gerichtsgebäude hat grundsätzlich nur, wer
• zu einem Termin geladen ist oder
• einen Termin telefonisch abgesprochen hat.
Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist aber gewahrt.
Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich eingereicht werden (auch per Fax).
Der Zutritt zum Amtsgericht ist grundsätzlich verboten, wenn Sie
• Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
Dies gilt nicht, falls Sie eine Ladung des Gerichts erhalten haben. Bitte unterrichten Sie das Amtsgericht sobald wie möglich.
Weil die Corona-Gefahr noch nicht gebannt ist, gilt:
• Sie werden eindringlich gebeten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen
• Halten Sie von anderen den Sicherheitsabstand von 1,50 Metern ein
Die Direktorin des Amtsgerichts