Machen Sie sich ein Bild von unserer Einrichtung.

Sie erhalten die wichtigsten Informationen über das Gebäude und seine Historie. Zudem werden Hilfen für Personen mit Behinderungen ebenso dargestellt wie Erläuterungen zur Eingangskontrolle.

 

Hinweis

Das Amtsgericht Beckum trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu einzuschränken.

Zugang zum Gerichtsgebäude hat grundsätzlich nur, wer

zu einem Termin geladen ist      oder

einen Termin telefonisch abgesprochen hat.

Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist aber gewahrt.

Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich eingereicht werden (auch per Fax).

Der Zutritt zum Amtsgericht ist grundsätzlich verboten, wenn Sie

• Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen

Dies gilt nicht, falls Sie eine Ladung des Gerichts erhalten haben. Bitte unterrichten Sie das Amtsgericht sobald wie möglich.

Weil die Corona-Gefahr noch nicht gebannt ist, gilt:

  Sie werden eindringlich gebeten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen

Halten Sie von anderen den Sicherheitsabstand von 1,50 Metern ein

Die Direktorin des Amtsgerichts