Allgemeine Öffnungszeiten
Montags bis freitags von: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Kassenstunden der Zahlstelle Zimmer 104 a: Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Sofern Sie nicht lediglich Unterlagen abgeben oder eine Einzahlung vornehmen wollen, bedarf es grundsätzlich einer telefonischen Terminabsprache.
Ansonsten kann die Angelegenheit eventuell nicht behandelt werden oder es ist mit langer Wartezeit zu rechnen.
Wenn Sie beim hiesigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen wollen, füllen Sie bitte vorab das unten verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail an nachlass@ag-beckum.nrw.de (Betreff: „Nachlasssache Name des Erblassers“), per Fax an 02521 9351120 oder postalisch an das Amtsgericht Beckum.
Wenn Sie beim hiesigen Amtsgericht einen Kirchenaustritt erklären wollen, buchen Sie bitte über die "Terminbuchung" einen Termin und füllen Sie zudem bitte vor dem Termin das unten verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail an kirchenaustritt@ag-beckum.nrw.de (Betreff: „Kirchenaustritt Ihr Name "), per Fax an 02521 9351120 oder postalisch an das Amtsgericht Beckum. Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Aufgaben>Abteilungen>Kirchenaustritte“.