Hinweis
Das Amtsgericht Beckum trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu einzuschränken.
Zugang zum Gerichtsgebäude hat grundsätzlich nur, wer
• zu einem Termin geladen ist oder
• einen Termin telefonisch abgesprochen hat.
Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist aber gewahrt.
Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich eingereicht werden (auch per Fax).
Der Zutritt zum Amtsgericht ist grundsätzlich verboten, wenn Sie
• Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
Dies gilt nicht, falls Sie eine Ladung des Gerichts erhalten haben. Bitte unterrichten Sie das Amtsgericht sobald wie möglich.
Weil die Corona-Gefahr noch nicht gebannt ist, gilt:
• Sie werden eindringlich gebeten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen
• Halten Sie von anderen den Sicherheitsabstand von 1,50 Metern ein
Die Direktorin des Amtsgerichts
Allgemeine Öffnungszeiten
Montags bis freitags von: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Kassenstunden der Zahlstelle Zimmer 104 a: Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Sofern Sie nicht lediglich Unterlagen abgeben oder eine Einzahlung vornehmen wollen, bedarf es grundsätzlich einer telefonischen Terminabsprache.
Ansonsten kann die Angelegenheit eventuell nicht behandelt werden oder es ist mit langer Wartezeit zu rechnen.
Wenn Sie beim hiesigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen wollen, füllen Sie bitte vorab das unten verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail an nachlass@ag-beckum.nrw.de (Betreff: „Nachlasssache Name des Erblassers“), per Fax an 02521 9351120 oder postalisch an das Amtsgericht Beckum.
Wenn Sie beim hiesigen Amtsgericht einen Kirchenaustritt erklären wollen, füllen Sie bitte vorab das unten verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail an kirchenaustritt@ag-beckum.nrw.de (Betreff: „Kirchenaustritt Ihr Name "), per Fax an 02521 9351120 oder postalisch an das Amtsgericht Beckum. Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Aufgaben>Abteilungen>Kirchenaustritte“.