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Corona-Pandemie

Hinweis: Das Amtsgericht Beckum trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Zugang zum Gerichtsgebäude hat grundsätzlich nur, wer - zu einem Termin geladen ist oder - einen Termin telefonisch abgesprochen hat. Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist aber gewahrt. Anträge und andere Anliegen sollen vorrangig schriftlich eingereicht werden (auch per Fax). Der Zutritt zum Amtsgericht ist grundsätzlich verboten, wenn Sie - Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder - innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Die gilt nicht, falls Sie eine Ladung des Gerichts erhalten haben. Bitte unterrichten Sie das Amtsgericht sobald wie möglich. Weil die Corona-Gefahr noch nicht gebannt ist, gilt: - Sie werden gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Halten Sie von Anderen den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter. Die Direktorin des Amtsgerichts

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