Hinweis zum Zugang zum Amtsgericht
Das Amtsgericht Beckum trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.
Daher ist das Gericht für den Publikumsverkehr lediglich nach vorhergehender Terminabsprache geöffnet.
Hiervon unberührt bleibt der Sitzungsdienst:
Gerichtsverhandlungen finden statt, sofern keine Abladung erfolgt ist. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird gewahrt. Innerhalb der Sprechzeiten des Amtsgerichts werden nur noch unaufschiebbare Angelegenheiten in persönlichem Kontakt bearbeitet.
Es ist grundsätzlich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme erforderlich, sofern nicht bereits ein Termin vereinbart ist. Die Beratungshilfesprechzeiten entfallen bis auf weiteres, entsprechende Anträge können schriftlich gestellt werden. Die Zahlstelle bleibt geschlossen, Einzahlungen sind per Überweisung vorzunehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und zudem die Funktionsfähigkeit der Justiz zu wahren, indem Behördengänge auf ein Minimum beschränkt werden.
Die Direktorin des Amtsgerichts
Beachten Sie bitte, dass es an den Sitzungstagen Montag bis Freitag im Bereich des Eingangs wegen der erforderlichen Personen- und Gepäckkontrolle betreffend Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen zu Zeitverzögerungen kommen kann. Erscheinen Sie daher mit einem Zeitpolster, um Ihrer Vorladung rechtzeitig Folge leisten zu können.
Gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Taschenmesser werden bei der Wachtmeisterei verwahrt. Sie erhalten eine Pfandmarke, mit der Sie Ihre Gegenstände bei Verlassen des Gebäudes zurückerhalten.
Es erfolgt eine Gepäckdurchleuchtungskontrolle im Eingangsbereich. Treten Sie daher einzeln in den Kontrollraum ein, und legen Sie Ihr Gepäck auf das rechts befindliche Förderband des Durchleuchtungsgerätes. Vor Durchschreiten des Detektorrahmens legen Sie bitte alle metallenen Gegenstände auf der linken Ablagefläche ab.
Desweiteren besteht die Möglichkeit, an öffentlichen Sitzungen des beim Amtsgericht bestehenden Schöffengerichts und des Einzelrichter in Strafsachen teilzunehmen.
Informationen zu interessanten Gerichtsverhandlungen für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen erhalten Sie über die Abteilung für Strafsachen (Telefondurchwahl 02521 9351-300,-310 oder -330). Dort wird der Wunsch zur Teilnahme vorgemerkt. Aufgrund der Größe des Sitzungssaales 202 und der vorhandenen Bestuhlung ist die Besucherzahl auf 20 Personen begrenzt.