Die Geschäftsverteilung wird im richterlichen Bereich durch den von den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Beckum verfassten Plan geregelt und vom Präsident des Landgerichts Münster genehmigt.

Richterlicher Eildienst

Den richterlichen Eildienst für unaufschiebbare Amtshandlungen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten nimmt zentral das Amtsgericht Warendorf wahr. Angelegenheiten, die in den normalen Dienstzeiten als eilbedürftig zu behandeln sind, sind hiervon natürlich nicht betroffen.

Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten

• samstags, sonn- und feiertags, Heiligabend und Silvester sowie

• an sonstigen Tagen bis 07:30 Uhr und ab 16:00 Uhr, beziehungsweise freitags ab 15:00 Uhr

wenden Sie sich an den zentralen Bereitschaftsdienst.

Die Geschäftsverteilung im Rechtspflegerbereich ist bei den Geschäftsstellenverwalterinnen und Geschäftsstellenverwaltern für den jeweiligen Einzelfall zu erfragen.