Hinweispfeil Anweisungsstelle Hinweispfeil Anweisungsstelle

Nachdem Sie als Zeugin oder Zeuge oder auch als Dolmetscher/in oder Sachverständige/r im Termin entlassen wurden und eine entsprechende Liquidation erhalten haben, werden Sie gebeten, die Anweisungsstelle des Amtsgerichts im ehemaligen Amtsrichterhaus Erdgeschoß Zimmer 142 aufzusuchen.

Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG externer Link) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.

Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.

Die Anweisungsstelle ist auch für die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zuständig.

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