Man unterscheidet zwischen dem Schöffengericht für Erwachsene und dem Jugendschöffengericht. Beim Amtsgericht Beckum besteht eine Abteilung des Schöffengerichts für Erwachsene. Für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende aus dem Amtsgerichtsbezirk Beckum ist das Jugendschöffengericht in Ahlen zuständig.
Seit dem 01.01.2009 dauert die Amtsperiode der Erwachsenen- und Jugendschöffinnen und -schöffen fünf Jahre. Die Schöffen für die neue Amtsperiode 2014 bis 2018 wurden im Oktober 2013 nach den Vorschlagslisten der Städte und des Kreises Warendorf in einer nichtöffentlichen Sitzung gewählt.
Es wurden Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenenschöffengericht des Amtsgerichts Beckum, für die Strafkammern des Landgerichts Münster sowie für das Jugendschöffengericht in Ahlen und die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster gewählt. Von den jeweiligen Gerichten werden dann die zugewiesenen Schöffinnen und Schöffen benachrichtigt. Eine Benachrichtigung der aus den Vorschlagslisten nicht gewählten Schöffinnen und Schöffen findet durch die wählenden Gerichte nicht statt.
Bei den Schöffengerichten, den Strafkammern und den Schwurgerichten entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben im Rahmen der Hauptverhandlung dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.
Schöffinnen und Schöffen sollen als Vertretung des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.