gesetzlicher Betreuer

Was ist Betreuung?
Manche Erwachsene brauchen Hilfe bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
  • Menschen mit schweren Krankheiten
  • Ältere Menschen

Sie müssen einen Antrag stellen.
Das können Sie selbst machen.
Oder andere Personen machen das.
Den Antrag überprüft das Gericht.
Das Gericht heißt: Betreuungs-Gericht
Das Betreuungs-Gericht ist eine Abteilung vom Amts-Gericht.

Die Person kann einen Betreuer vorschlagen.
Das Gericht bestimmt dann einen Betreuer.
Das Gericht bestimmt auch bei welchen Dingen der Betreuer Ihnen helfen darf.

Zum Beispiel:
Der Betreuer darf Ihnen bei Geld-Dingen helfen.
Das nennt man: Vermögens-Sorge
Der Betreuer hilft Ihnen bei Entscheidungen zur Gesundheit.
Das nennt man: Gesundheits-Fürsorge

Wer wird Betreuer?
Die Person kann sich den Betreuer aussuchen.
Einige Menschen haben viel Vertrauen zu einer bestimmten Person.
Sie wünschen sich, dass nur diese Person ihnen hilft.
Dann kann das Gericht diesen Wunsch erfüllen.
Das heißt:
Das Gericht entscheidet, dass die gewünschte Person Betreuer wird.

Es gibt zwei Arten von Betreuern:
1. Ehren-Amtliche Betreuer
Der Betreuer verdient kein Geld.
Er macht die Betreuung freiwillig.

2. Berufs-Betreuer
Aber manchmal findet man keine Person, die ohne Geld arbeiten kann.
Dann muss das Gericht eine andere Person finden.
Diese Person bekommt dann Geld.

Braucht man immer einen gesetzlichen Betreuer?
Nein!
An erster Stelle stehen andere Menschen, die Ihnen helfen können.
Zum Beispiel:

  • Familien-Mitglieder
  • Ehe-Mann oder Ehe-Frau
  • Nachbarn
  • Freunde


Sie können diesen Menschen auch eine Erlaubnis schreiben.
In die Erlaubnis schreiben Sie, was die Helfer für Sie tun dürfen.
Diese Erlaubnis heißt:
Vorsorge-Vollmacht
Dann brauchen Sie keinen Betreuer.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022